Gratifikationen MTV

Die Zahlung von Gratifikationen in Form von Leistungsprämien oder Leistungszulagen dient der Anerkennung besonderer Leistungen, die sich von erwartbaren Leistungen wesentlich abheben. Motivation, Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten sollen hierdurch erhalten und weiter gefördert werden. Eine mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung der Gratifikationen. Diese Dienstvereinbarung finden Sie hier.
Die/Der direkte Vorgesetzte stellt den Antrag auf dem Dienstweg an den Kanzler, z. H. Sachgebiet Personalangelegenheiten des wiss. Mittelbaus und der Beschäftigten in Technik und Verwaltung (PA). Für die Antragstellung benutzen Sie bitte das folgende Formular. Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens finden Sie in § 8 der Dienstvereinbarung.
Das Sachgebiet PA prüft die Anträge nach formalen Kriterien (z. B. zur Länge des Beschäftigungsverhältnisses oder hinsichtlich der maximalen Höhe), das Sachgebiet Organisationsentwicklung und Organisationsmanagement (OEOM) prüft, ob die Begründung für die beantragte Gratifikation den Kriterien der Dienstvereinbarung entspricht.
Anträge werden im Sachgebiet OEOM jeweils bis zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. gesammelt und im Vergleich betrachtet, danach wird eine Entscheidungsvorlage erarbeitet.
Die letztendliche Entscheidung über die Gewährung der Gratifikation liegt beim Kanzler.
FAQ's
Wie ist das Verfahren für die Beantragung einer Gratifikation?
Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung von Seiten der/des direkten Vorgesetzten auf dem Dienstweg. Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens findet sich in § 8 der Dienstvereinbarung.
Kann ich als Beschäftigte:r selbst einen Antrag auf Gratifikationen stellen?
Die Antragseinreichung kann nur durch die Führungskraft erfolgen.
Gibt es eine Frist, bis wann die Anträge eingereicht werden müssen?
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung, dass die Entscheidungsvorlagen dem Kanzler zweimal jährlich mit Stichtag 31.03. und 30.09. (Eingang im Sachgebiet PA) gesammelt vorgelegt werden.
Wie sind die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte?
Teilzeitbeschäftigte erhalten Gratifikationen nach den gleichen Grundsätzen wie Vollzeitbeschäftigte.
Im Fall der Beantragung von Zulagen ist bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend das geminderte Anfangsgrundgehalt bzw. Tabellenentgelt maßgebend.
Im Fall der Beantragung einer Prämie ist bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend das geminderte Anfangsgrundgehalt bzw. Jahrestabellenentgelt für die maximale Höhe der Gratifikation maßgebend.
Welche Tätigkeiten sind gratifikationswürdig?
Aus den Anträgen muss deutlich hervorgehen, inwieweit sich die erbrachte Leistung von den übertragenen Aufgaben abhebt oder qualitativ oder quantitativ deutlich über dem Durchschnitt liegt. Die besondere Leistung muss sich klar von den mit der Arbeitsplatzbeschreibung übertragenen Aufgaben abgrenzen (ausführliche Angaben s. § 6 Abs. 2).
Das Instrument der Leistungsprämie deckt hierbei die Mehrheit der Fälle ab.
Kann zusätzlicher Aufwand durch Gremientätigkeit durch eine Gratifikation honoriert werden?
Nein, hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten.
Wann beantrage ich eine Leistungsprämie?
Wenn besondere Leistungen (zumeist einmalig, bzw. in sich geschlossen) in der Vergangenheit erbracht worden sind.
Wann beantrage ich eine Leistungszulage?
Bei der Erbringung von besonderen Leistungen durch Übernahme von zusätzlichen, zeitlich
planbaren und befristeten Aufgaben in der Zukunft, die für mindestens 3 Monate und für die Dauer eines absehbaren Zeitraumes erbracht werden.
Kann jedes Jahr eine Prämie für herausragende Leistungen beantragt werden?
Grundsätzlich ja.
Kann jedes Jahr eine monatliche Zulage beantragt werden?
Analog zum Beamtenrecht werden Zulagen längstens für den Zeitraum von einem Jahr bewilligt. Eine Neubewilligung ist frühestens ein Jahr nach Ablauf des vorherigen Gewährungszeitraumes möglich.
Kann eine Zulage auch rückwirkend beantragt werden?
Nein, Zulagen können (siehe §4 der Dienstvereinbarung "Dienstvereinbarung zur Gewährung von Gratifikationen") lediglich für besondere Leistungen beantragt werden, die in der Zukunft erbracht werden und planbar sowie zeitlich befristet sind.
Wann kann ich Sonderzahlungen im Drittmittelbereich beantragen?
Bei der Erbringung besonderer Leistungen im Rahmen von Drittmittelprojekten. In diesen Fällen muss die anerkannte Leistung in direktem Zusammenhang mit dem Drittmittelvorhaben stehen.
In meinem Bereich hat sich das Arbeitsvolumen für die Beschäftigten erhöht. Ist dies ein Grund für die Beantragung einer Gratifikation?
Bitte prüfen Sie in diesen Fällen vorrangig, ob das Instrument der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden oder einer Arbeitszeitaufstockung genutzt werden kann.
In meinem Bereich werden einer/einem Beschäftigten für einen planbaren, abgegrenzten Zeitraum höherwertige Tätigkeiten übertragen. Ist dies ein Grund für die Beantragung einer Gratifikation?
Bitte prüfen Sie in diesem Fall, ob das Instrument der befristeten Übertragung höherwertiger Tätigkeiten angewendet werden kann.
Ein Team von Beschäftigten hat eine besonders herausragende Leistung erbracht. Können alle Teammitglieder eine Gratifikation erhalten?
Sammelanträge für ganze Organisationseinheiten/Teams sind nur in Ausnahmefällen zulässig und die einzelne Höhe der Gratifikationen muss berücksichtigen, dass es sich um eine Teamleistung handelt (s. § 6 Abs. 1)